Verfügung des Kogenluft |
Kommandierender General der Luftstreitkräfte Nr. 37579 L. _ Gr. H. Qu., den 3.3.1917 Die Neugliederung der Feld-Luftschiffer-Abteilungen nach Stab und Ballonzügen bedingt eine Aenderung der gemäss Feldflugchef Nr 21410/53 L vom 6.8.1916 einzureichenden Anzeige zur Personal- und Gerätenachweisung. Die neue Nachweisung ist mir dieses Mal sofort einzureichen. Sie muss den Bestand des Personals sowie des gesamten, beim Stabe wie bei den zugeteilten Ballonzügen vorhandenen Geräts enthalten, soweit es in den Vordrucken angegeben ist. Für jeden Ballonzug ist ein besonderes For- mular zu verwenden. Vom 1.4.17 ab ist mir alsdann nach Monatsabschluss die inzwischen eingetretene Veränderung an Personal und Gerät zu melden. Zugang in rot und Abgang sind besonders zu kennzeichnen. Fehlanzeige ist erforderlich. In Spalte 1 des Formulars für den Ballonzug sind ausser den auf dem Etat befindlichen Beobachtern auch die kommandierten auf- zunehmen und besonders zu bezeichnen. Die Spalte 13 ist, wie schon früher, durch Beifügung einer Karte, aus der die Aufstiegsplätze des Zuges ( Zugnummer eintragen ) ersichtlich sind, zu ergänzen., während der Führer des Ballonzuges die für seinen Zug gemachten Angaben unterschreibt. Im Übrigen wir den Bestimmungen meiner Verfügung 21410/53 L nichts verändert. Verteilungsplan: St.O.Luft beim A.O.K. 2 St.O.Luft bei d. H. Gr. Kr. d. D. R. [Stabsoffizier der Luftschiffer bei der Heeresgruppe Kronprinz des Deutschen Reiches] F.L.A. 1, 3, 6, 8, 13, 15, 16, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29, 34, 36, 38, 40, 41, 42, 43 M.F.B.A. Byer. 1, 2, 8, J. d. Luft [handschriftlich] F.L.A. 2, 5, 7, 17, 31, 9, 10, 30, 37 (32, bay. F.) V.s.d.k.G.d.L. Der Chef des Generalstabes THOMSEN Oberstleutnant |
Einheiten
Fliegerabteilung Artillerie |
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