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Verfügung des Kogenluft

     
  Kommandierender General der Luftstreitkräfte
Nr. 37579 L. _ Gr. H. Qu., den 3.3.1917


Die Neugliederung der Feld-Luftschiffer-Abteilungen nach
Stab und Ballonzügen bedingt eine Aenderung der gemäss Feldflugchef
Nr 21410/53 L vom 6.8.1916 einzureichenden Anzeige zur Personal-
und Gerätenachweisung.

Die neue Nachweisung ist mir dieses Mal sofort einzureichen. Sie muss
den Bestand des Personals sowie des gesamten, beim Stabe wie bei den
zugeteilten Ballonzügen vorhandenen Geräts enthalten, soweit es in den
Vordrucken angegeben ist. Für jeden Ballonzug ist ein besonderes For-
mular zu verwenden. Vom 1.4.17 ab ist mir alsdann nach Monatsabschluss
die inzwischen eingetretene Veränderung an Personal und Gerät zu melden.
Zugang in rot und Abgang sind besonders zu kennzeichnen. Fehlanzeige ist
erforderlich. In Spalte 1 des Formulars für den Ballonzug sind ausser
den auf dem Etat befindlichen Beobachtern auch die kommandierten auf-
zunehmen und besonders zu bezeichnen.

Die Spalte 13 ist, wie schon früher, durch Beifügung einer Karte, aus
der die Aufstiegsplätze des Zuges ( Zugnummer eintragen ) ersichtlich
sind, zu ergänzen., während der Führer des Ballonzuges die für seinen Zug
gemachten Angaben unterschreibt.

Im Übrigen wir den Bestimmungen meiner Verfügung 21410/53 L
nichts verändert.


Verteilungsplan:
St.O.Luft beim A.O.K. 2
St.O.Luft bei d. H. Gr. Kr. d. D. R. [Stabsoffizier der Luftschiffer bei der Heeresgruppe Kronprinz des Deutschen Reiches]
F.L.A. 1, 3, 6, 8, 13, 15, 16, 19, 20, 21, 22,
23, 24, 26, 27, 28, 29, 34, 36, 38, 40, 41,
42, 43
M.F.B.A.
Byer. 1, 2, 8,
J. d. Luft

[handschriftlich] F.L.A. 2, 5, 7, 17, 31,
9, 10, 30, 37 (32, bay. F.)


V.s.d.k.G.d.L.
Der Chef des Generalstabes
THOMSEN
Oberstleutnant
 

  Einheiten
Fliegerabteilung Artillerie
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