Ich habe neulich in der Dokumentation der alten Forumbeiträge gesehen, dass dieses Thema früher einmal angerissen wurde.
Daher zitiere ich mal für weiter Interessierte aus dem Buch "Die Deutsche Wehrmacht" Uniformierung und Ausrüstung Band 3 Luftwaffe, Stuttgart 1999:
Für die ehemaligen Angehörigen des JG Richthofen Nr. 1 und der Jagdstaffel Boelcke Nr. 2 des ersten Weltkriegs wurden mit Vfg. V. 29.10.1935 (LV 35, Nr 816) zwei Kriegserinnerungsbänder eingeführt. Die Trageberechtigung wurde auf Antrag und bei Nachweis der seinerzeitigen Zugehörigkeit durch das RLM verliehen. Die bisherigen Erinnerungsbänder „Richthofen“, „ Boelcke“ und „Immelmann“ fielen weg. Ein besonderes Kriegserinnerungsband für die Angehörigen der Jagdstaffel Immelmann wurde nicht eingeführt, wie in der Verfügung ausdrücklich festgestellt wurde.
Die Kriegserinnerungsbänder durften von den ehemaligen Angehörigen des JG Richthofen und der Jagdstaffel Boelcke auch bei Verwendung außerhalb der beiden Traditionsgeschwader getragen werden. Dies wurde durch eine Vfg v. 27.04.1936 (LV 36, Nr 535) dahingehend eingeschränkt, dass bei Versetzung zu einem Verband, dem ein anderes Erinnerungsband oder ein Ärmelstreifen verliehen war, das Kriegserinnerungsband für die Dauer der Zugehörigkeit abzulegen und das Band des Truppenteils zu tragen war.
Die Bänder bestanden aus einem dunkelblauen Tuchstreifen. Die beiden Kanten waren mit einer etwa 3 mm breiten Aluminiumplattschnur (Soutacheband) besetzt. Die zweiteilige Aufschrift beider Bänder in Frakturschrift lautete wie folgt:
Jagdgeschwader 1917/18
Frhr. v. Richthofen Nr.1
Jagdstaffel 1916/18
Boelcke Nr. 2
Viele Grüße
Frank